Was ist eine Rente, Reha, Pflege
und Schwerbehinderung?
Renten und Arten
Erwerbsminderung (EM-Rente)
- Die Erwerbsminderungsrente erhalten Personen, die aus gesundheitlichen Gründen – körperlich oder psychisch – nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können. Es gibt zwei Formen:
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Volle Erwerbsminderungsrente:
Wird gewährt, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen weniger als 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. -
Teilweise Erwerbsminderungsrente:
Wird gewährt, wenn Sie zwischen 3 und unter 6 Stunden täglich arbeiten können.
Voraussetzungen:
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Mindestens 5 Jahre Wartezeit (Beitragszeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung.
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Davon mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung.
Regelaltersrente
Die Regelaltersrente ist die gesetzliche Standard-Altersrente, die Sie erhalten, wenn Sie das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter erreichen.
Für alle ab dem Geburtsjahr 1964 liegt dieses bei 67 Jahren.
Voraussetzung:
Mindestens 5 Jahre Beitragszeit (Wartezeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Altersrente (Oberbegriff)
Die Altersrente umfasst alle Rentenarten, die aufgrund des Alters gezahlt werden. Dazu gehören unter anderem:
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Regelaltersrente (siehe oben)
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Altersrente für langjährig Versicherte:
Möglich ab 63 Jahren mit Abschlägen, wenn mindestens 35 Versicherungsjahre vorliegen. -
Altersrente für besonders langjährig Versicherte:
Möglich abschlagsfrei ab 63 bzw. 64 Jahren (je nach Geburtsjahr), wenn mindestens 45 Versicherungsjahre nachgewiesen werden.
Reha
Eine Reha (Kurzform von Rehabilitation) ist eine medizinische Maßnahme, die Menschen dabei unterstützen soll, nach einer Krankheit, Verletzung oder Operation wieder gesund und leistungsfähig zu werden.
Ziel ist es, die körperliche, psychische oder berufliche Leistungsfähigkeit zu verbessern oder wiederherzustellen.
Arten der Rehabilitation
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Medizinische Reha:
Dient der körperlichen und psychischen Genesung, z. B. nach einem Herzinfarkt, Schlaganfall oder einer schweren Operation. -
Berufliche Reha:
Unterstützt Menschen dabei, nach einer Erkrankung wieder ins Berufsleben einzusteigen oder sich beruflich neu zu orientieren. -
Soziale Reha:
Hilft bei der Wiedereingliederung in den Alltag, insbesondere bei langfristigen gesundheitlichen Einschränkungen.
Formen der Durchführung
Eine Reha kann auf zwei Arten durchgeführt werden:
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Stationär:
In einer Klinik, mit Aufenthalt vor Ort. -
Ambulant:
Die Therapie erfolgt tagsüber in einer Einrichtung, die Betroffenen wohnen aber weiterhin zu Hause.
Pflege
- Neurologische Erkrankungen (z. B. Demenz, Parkinson, Multiple Sklerose)
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. Schlaganfall, Herzinfarkt )
- Psychische Erkrankungen (z. B. Depression, Angststörungen)
- Chronische Krankheiten (z. B. COPD, Diabetes, Krebs)
- Die Pflege kann häuslich (z. B. durch Angehörige oder Pflegedienst Home Instead) oder stationär (z. B. im Pflegeheim) erfolgen.
- Es gibt fünf Pflegegrade, die je nach Schwere der Einschränkung vergeben werden – von leichter Unterstützung (Pflegegrad 1) bis zu umfassender Hilfe (Pflegegrad5).
- Pflegebedürftigkeit
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Welche Krankheiten führen oft zu
Pflegebedarf?
- Welche Leistungen gibt es?
- Pflegegeld: Für Pflege durch Angehörige
- Pflegesachleistungen: Für professionelle Pflegedienste
- Entlastungsbetrag: Für zusätzliche Hilfe im Alltag
- Kurzzeitpflege & Verhinderungspflege: Wenn Pflegepersonen ausfallen oder nach Krankenhausaufenthalt Unterstützung nötig ist
Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Pflegegrad-Antrag
- Kontakt zur Pflegekasse aufnehmen
- Die Pflegekasse ist bei deiner Krankenkasse angesiedelt.
- Du kannst den Antrag formlos stellen – per Telefon, E-Mail oder Brief reicht der Satz:
„Ich beantrage Leistungen aus der Pflegeversicherung.“
- Formular ausfüllen
- Nach deinem Antrag bekommst du ein offizielles Formular von der Pflegekasse.
- Darin gibst du an, wie du gepflegt wirst (z. B. zu Hause durch Angehörige oder professionell).
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- Falls du mit dem Pflegegrad nicht einverstanden bist, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
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- Ein Gutachter kommt zu dir nach Hause und prüft, wie selbstständig du im Alltag bist.
- Dabei werden sechs Lebensbereiche bewertet, z. B. Mobilität, Selbstversorgung und Kommunikation.
- Pflegegrad-Bescheid erhalten
- Die Pflegekasse entscheidet auf Basis des Gutachtens über deinen Pflegegrad.
- Du bekommst den Bescheid schriftlich – Leistungen gelten rückwirkend ab dem Antragstag.
- Widerspruch möglich Frist einhalten
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- Falls du mit dem Pflegegrad nicht einverstanden bist, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
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Tipp: Stelle den Antrag so früh wie möglich – Leistungen gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung.
Schwer-Behinderung
Eine Schwerbehinderung liegt in Deutschland vor, wenn eine Person einen Grad der Behinderung (GdB) von 50
oder mehr hat. Dies ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) geregelt.
Der GdB wird vom Landratsamt bzw. der zuständigen Fachstelle für Schwerbehinderung (FB Soziales) festgestellt. Dabei werden körperliche, geistige, seelische oder sinnesbezogene Beeinträchtigungen berücksichtigt, die das Leben erheblich einschränken.
Ein Behinderung (Erkrankung) muss mindestens 6 Monate vorher bestanden haben und voraussichtlich weiter bestehen.
Wenn ein GdB 50 nicht anerkannt wird, so sollte bei Arbeitsagentur ein Antrag auf Gleichstellungsantrag gestellt werden.
Vorteile und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Schwerbehinderung
Menschen mit anerkanntem Schwerbehindertenstatus haben Anspruch auf verschiedene:
Rechte und Nachteilsausgleiche, z. B.:
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Besonderer Kündigungsschutz
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Mehr Urlaubsanspruch 5 Tage zusätzliche Urlaubstage.
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Frühzeitiger Renteneintritt
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Steuerliche Vergünstigungen und Ermäßigungen
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Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr (je nach Merkzeichen im Ausweis)
- Berufliche Vorteil: Eine Kündigung bedarf ggf. der Zustimmung des Integrationsamt, bzw. der Information.
- Schwerbehindert auch, wenn eine Gleichstellung vorliegt (Antrag bei der Arbeitsagentur) eine Kündigung ohne Beteiligung der Schwerbehinderten Vertretung SBV ist unwirksam.
Hinweis: Alle Angaben sind vorbehaltlich ohne Gewähr.
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