Was ist eine Rente, Reha, Pflege 

und Schwerbehinderung?

Renten und Arten

 Erwerbsminderung  (EM-Rente)

  1. Die Erwerbsminderungsrente erhalten Personen, die aus gesundheitlichen Gründen – körperlich oder psychisch – nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können. Es gibt zwei Formen:
  2. Volle Erwerbsminderungsrente:
    Wird gewährt, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen weniger als 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.

  3. Teilweise Erwerbsminderungsrente:
    Wird gewährt, wenn Sie zwischen 3 und unter 6 Stunden täglich arbeiten können.

Voraussetzungen:

  • Mindestens 5 Jahre Wartezeit (Beitragszeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung.

  • Davon mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung.


Regelaltersrente

Die Regelaltersrente ist die gesetzliche Standard-Altersrente, die Sie erhalten, wenn Sie das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter erreichen.
Für alle ab dem Geburtsjahr 1964 liegt dieses bei 67 Jahren.

Voraussetzung:
Mindestens 5 Jahre Beitragszeit (Wartezeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung.


Altersrente (Oberbegriff)

Die Altersrente umfasst alle Rentenarten, die aufgrund des Alters gezahlt werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Regelaltersrente (siehe oben)

  • Altersrente für langjährig Versicherte:
    Möglich ab 63 Jahren mit Abschlägen, wenn mindestens 35 Versicherungsjahre vorliegen.

  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte:
    Möglich abschlagsfrei ab 63 bzw. 64 Jahren (je nach Geburtsjahr), wenn mindestens 45 Versicherungsjahre nachgewiesen werden.

Reha

 

Eine Reha (Kurzform von Rehabilitation) ist eine medizinische Maßnahme, die Menschen dabei unterstützen soll, nach einer Krankheit, Verletzung oder Operation wieder gesund und leistungsfähig zu werden.
Ziel ist es, die körperliche, psychische oder berufliche Leistungsfähigkeit zu verbessern oder wiederherzustellen.


Arten der Rehabilitation

  • Medizinische Reha:
    Dient der körperlichen und psychischen Genesung, z. B. nach einem Herzinfarkt, Schlaganfall oder einer schweren Operation.

  • Berufliche Reha:
    Unterstützt Menschen dabei, nach einer Erkrankung wieder ins Berufsleben einzusteigen oder sich beruflich neu zu orientieren.

  • Soziale Reha:
    Hilft bei der Wiedereingliederung in den Alltag, insbesondere bei langfristigen gesundheitlichen Einschränkungen.


Formen der Durchführung

Eine Reha kann auf zwei Arten durchgeführt werden:

  • Stationär:
    In einer Klinik, mit Aufenthalt vor Ort.

  • Ambulant:
    Die Therapie erfolgt tagsüber in einer Einrichtung, die Betroffenen wohnen aber weiterhin zu Hause.

 

 

Pflege 

                                          

  • Neurologische Erkrankungen (z. B. Demenz, Parkinson, Multiple Sklerose)
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. Schlaganfall, Herzinfarkt )
  • Psychische Erkrankungen (z. B. Depression, Angststörungen)
  • Chronische Krankheiten (z. B. COPD, Diabetes, Krebs)
    • Die Pflege kann häuslich (z. B. durch Angehörige oder Pflegedienst Home Instead) oder stationär (z. B. im Pflegeheim) erfolgen.
    • Es gibt fünf Pflegegrade, die je nach Schwere der Einschränkung vergeben werden – von leichter Unterstützung (Pflegegrad 1) bis zu umfassender Hilfe (Pflegegrad5).
    • Pflegebedürftigkeit
    •  Welche Krankheiten führen oft zu

      Pflegebedarf?
  • Welche Leistungen gibt es?
  • Pflegegeld: Für Pflege durch Angehörige
  • Pflegesachleistungen: Für professionelle Pflegedienste
  • Entlastungsbetrag: Für zusätzliche Hilfe im Alltag
  • Kurzzeitpflege & Verhinderungspflege: Wenn Pflegepersonen ausfallen oder nach Krankenhausaufenthalt Unterstützung nötig ist

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Pflegegrad-Antrag

  1. Kontakt zur Pflegekasse aufnehmen
    • Die Pflegekasse ist bei deiner Krankenkasse angesiedelt.
    • Du kannst den Antrag formlos stellen – per Telefon, E-Mail oder Brief reicht der Satz:
      „Ich beantrage Leistungen aus der Pflegeversicherung.“
  2. Formular ausfüllen
    • Nach deinem Antrag bekommst du ein offizielles Formular von der Pflegekasse.
    • Darin gibst du an, wie du gepflegt wirst (z. B. zu Hause durch Angehörige oder professionell).
    • Falls du mit dem Pflegegrad nicht einverstanden bist, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.  Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
        • Ein Gutachter kommt zu dir nach Hause und prüft, wie selbstständig du im Alltag bist.
        • Dabei werden sechs Lebensbereiche bewertet, z. B. Mobilität, Selbstversorgung und Kommunikation.
      1. Pflegegrad-Bescheid erhalten
        • Die Pflegekasse entscheidet auf Basis des Gutachtens über deinen Pflegegrad.
        • Du bekommst den Bescheid schriftlich – Leistungen gelten rückwirkend ab dem Antragstag.
      2. Widerspruch möglich Frist einhalten
  • Tipp: Stelle den Antrag so früh wie möglich – Leistungen gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung.

     

 

 

 

Schwer-Behinderung

Eine Schwerbehinderung liegt in Deutschland vor, wenn eine Person einen Grad der Behinderung (GdB) von 50

oder mehr hat. Dies ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) geregelt.

Der GdB wird vom Landratsamt bzw. der zuständigen Fachstelle für Schwerbehinderung (FB Soziales) festgestellt. Dabei werden körperliche, geistige, seelische oder sinnesbezogene Beeinträchtigungen berücksichtigt, die das Leben erheblich einschränken.

Ein Behinderung (Erkrankung) muss mindestens 6 Monate vorher bestanden haben und voraussichtlich weiter bestehen. 

Wenn ein GdB 50 nicht anerkannt wird, so sollte bei Arbeitsagentur ein Antrag auf Gleichstellungsantrag gestellt werden. 

Vorteile und Nachteilsausgleiche  für Menschen mit Schwerbehinderung

Menschen mit anerkanntem Schwerbehindertenstatus haben Anspruch auf verschiedene:

 Rechte und Nachteilsausgleiche,        z. B.:

  • Besonderer Kündigungsschutz 

  • Mehr Urlaubsanspruch  5 Tage zusätzliche Urlaubstage.

  • Frühzeitiger Renteneintritt

  • Steuerliche Vergünstigungen und Ermäßigungen

  • Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr (je nach Merkzeichen im Ausweis)

  • Berufliche Vorteil: Eine Kündigung bedarf ggf. der Zustimmung des Integrationsamt, bzw. der Information.
  • Schwerbehindert auch, wenn eine Gleichstellung vorliegt  (Antrag bei der Arbeitsagentur) eine Kündigung ohne Beteiligung der Schwerbehinderten Vertretung SBV ist unwirksam.

 

 

Hinweis: Alle Angaben sind vorbehaltlich ohne Gewähr.

Information

Wir sind stolz auf unsere Anpassungsfähigkeit und unser Engagement für Spitzenleistungen in jedem Aspekt unseres Services. Erkunden Sie, was wir zu bieten haben, und finden Sie heraus, wie wir zu Ihrem Erfolg beitragen können.

Unser Ansatz konzentriert sich darauf, zu verstehen, was Sie brauchen, und praktische Lösungen anzubieten. Von der persönlichen Beratung bis zur praktischen Unterstützung.

Mit voller Hingabe für Ihre Zufriedenheit

Welche Unterlagen werden für die Rentenberatung benötigt?

Für die Rentenberatung benötigen wir in der Regel folgende Unterlagen und Informationen, um eine fundierte und individuelle Auskunft geben zu können.

 

Allgemeine Unterlagen

1. Personalausweis oder Reisepass (zur Identifikation)

2. Versicherungsnummer der Deutschen Rentenversicherung

 

 Versicherungsverlauf

3. Aktueller Versicherungsverlauf (von der Deutschen Rentenversicherung: kann online oder schriftlich angefordert werden)

4. Kontoklärungsunterlagen, falls Lücken im Versicherungsverlauf vorhanden sind.

Nachweise über Versicherungszeiten

5. Schul und Ausbildungsnachweise

6. Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen oder Arbeitsbescheinigungen

7. Zeiten der Arbeitslosigkeit (Bescheide von Agentur für Arbeit)

8. Zeiten der Krankheiten/Reha (Krankenkassenbescheinigungen Reha-Bescheide)

9. Zeiten von Kindererziehung (Geburtsurkunden der Kinder, Erziehungszeitenbescheinigungen)

10. Pflegezeiten (Pflegekasse Besheinigungen oder Pflegeprotokolle)

 

Besondere Situationen

11. Schwerbehindertenausweis, Feststellungsbescheide von Versorgungs und Landratsamt ( wenn relevant für eine vorgezogene Rente)

12. Rentenbescheide (falls schon andere Rentenleistungen bezogen werden, z.B. Erwerbsminderungsrente)

13. Betriebsrentenbescheinigungen, Zusatzversorgung (z.B. VBL)

 

Aktulle Informationen

14. Aktuelle Gehaltsangaben, (falls noch im Erwerbsleben)

15. Geplantes Rentenbeginn-Datum

16. Ggf. Steuerbescheide, wenn Fragen zur Rentenbesteuerung bestehen.

Wie lange dauert eine Rehabilitationsberatung in der Regel?

 

Die Dauer einer Rehabilitationsberatung kann je nach Anliegen und Komplexität sehr unterschiedlich ausfallen. Hier sind einige grobe Richtwerte:

1. Erstberatung

  • Dauer: ca. 30 bis 60 Minuten

  • Inhalt: Überblick über Rehabilitationsleistungen, Klärung der grundsätzlichen Anspruchsvoraussetzungen, erste Einschätzung der Situation.

2. Vertiefte Beratung / Fallmanagement

  • Dauer: mehrere Termine über Wochen oder Monate verteilt, jeweils ca. 30 bis 90 Minuten

  • Inhalt:

    • Individuelle Bedarfsanalyse

    • Unterstützung bei Antragstellung (z. B. medizinische oder berufliche Reha)

    • Koordination mit anderen Stellen (Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitgeber etc.)

3. Telefonische oder digitale Kurzberatung

  • Dauer: ca. 15–30 Minuten

  • Inhalt: Klärung einfacher Fragen oder Weitervermittlung an zuständige Stellen

Welche Vorteile bringt ein Schwerbehindertenausweis mit sich?

Ein Schwerbehindertenausweis bringt in Deutschland zahlreiche Vorteile und Nachteilsausgleiche mit sich. Diese sollen Menschen mit einer Behinderung helfen, Nachteile im Alltag, im Berufsleben und im öffentlichen Leben auszugleichen. Hier eine Übersicht der wichtigsten Vorteile:


Allgemeine Vorteile

  • Ermäßigungen im öffentlichen Nahverkehr
    → Mit dem Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl kann man eine Wertmarke für den Nahverkehr bekommen (ggf. kostenlos).
    → Teilweise kostenlose oder ermäßigte Fahrten in Bussen, Straßenbahnen und Nahverkehrszügen.

  • Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung oder -Befreiung
    → Bis zu 100 % Steuerbefreiung möglich (z. B. mit aG, H oder Bl).
    → 50 % Ermäßigung bei bestimmten Voraussetzungen (z. B. bei Merkzeichen G und Verzicht auf Freifahrt im ÖPNV).

  • Parkerleichterungen
    → Mit aG oder Bl erhält man einen blauen EU-Parkausweis.
    → Auch Sonderregelungen mit dem orangefarbenen Parkausweis möglich.


Berufliche Vorteile

  • Zusätzlicher Kündigungsschutz
    → Eine Kündigung bedarf der Zustimmung des Integrationsamtes.

  • Anspruch auf Zusatzurlaub
    → 5 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr bei einem GdB von mindestens 50.

  • Vorrang bei der Einstellung im öffentlichen Dienst
    → Bei gleicher Eignung wird bevorzugt eingestellt.

  • Förderungen durch das Integrationsamt
    → Zuschüsse zu technischen Hilfen, Arbeitsplatzanpassung, Fahrtkosten, Arbeitsassistenz etc.


Steuerliche Vorteile

  • Pauschbeträge bei der Einkommensteuer
    → Je nach GdB zwischen 384 € und 2.840 € jährlich als Steuerfreibetrag.

  • Zusätzliche Absetzbarkeit von außergewöhnlichen Belastungen
    → Z. B. Fahrtkosten, Umbaumaßnahmen, Pflegekosten.


Weitere Vorteile

  • Vergünstigter oder kostenloser Eintritt
    → In vielen Museen, Theatern, Zoos, Schwimmbädern etc.
    → Oft auch kostenlose Begleitperson mit dem Merkzeichen B.

  • Erleichterungen bei der Wohnungsbeschaffung oder beim Wohnungsbau
    → Z. B. durch Förderung von barrierefreiem Wohnraum.

 Hinweis

Die Vorteile hängen stark vom Grad der Behinderung (GdB) und den Merkzeichen ab, die im Ausweis eingetragen sind (z. B. G, aG, H, B, RF). Nicht jede Person mit einem Ausweis hat automatisch Anspruch auf alle genannten Vorteile.


 

Über uns:

 Ihr zuverlässiger Partner für Rente, Rehabilitation, Pflege und Schwerbehinderung. Mit langjähriger Erfahrung und Fachkompetenz stehen wir Ihnen bei allen Fragen und Anliegen zur Seite. 

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